NIS2: Sind Sie im Anwendungsbereich?
Das neue belgische Cybersicherheitsgesetz ist in Kraft getreten.
Geltungsbereich: Organisationen, die in Sektoren mit hoher Kritikalität und anderen kritischen Sektoren tätig sind
Beschreibung: Verbesserung der Cybersicherheit von Einrichtungen, die für unsere Wirtschaft und Gesellschaft von kritischer Bedeutung sind
Status: In Kraft getreten am 18. Oktober 2024
Geltungsbereich: Im Finanzsektor tätige Organisationen und ihre externen IKT-Dienstleister
Beschreibung: Einheitliche Anforderungen an die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, die die Geschäftsprozesse von Finanzinstituten unterstützen
Status: In Kraft getreten am 17. Januar 2025
Geltungsbereich: EU-Mitgliedstaaten
Beschreibung: Einrichtung einer europaweiten Infrastruktur von Sicherheitsoperationszentren, Schaffung eines Mechanismus für Cybersicherheitsnotfälle und Einrichtung eines europäischen Mechanismus zur Überprüfung von Cybersicherheitsvorfällen
Status: In Kraft getreten am 4. Februar 2025
Geltungsbereich: IKT-Produkte, -Dienstleistungen und -Prozesse
Beschreibung: Obligatorische und freiwillige europäische Cybersicherheitszertifizierungen
Status: EU-Verordnung trat am 27. Juni 2019 in Kraft, belgisches Gesetz trat am 5. August 2022 in Kraft
Geltungsbereich: Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt angeboten werden
Beschreibung: Mindestanforderungen an die Cybersicherheit für alle Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt angeboten werden
Status: In Kraft getreten am 10. Dezember 2024; Hersteller müssen jedoch ab dem 11. September 2026 die Meldepflichten für Sicherheitslücken erfüllen
Geltungsbereich: Alle Personen, die KI-Systeme in der EU herstellen, verwenden, importieren oder vertreiben
Beschreibung: Vorschriften für Transparenz, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI-Systemen; Verbot bestimmter KI-Praktiken; spezifische Anforderungen an KI-Systeme mit hohem Risiko und deren Betreiber; usw.
Status: Inkrafttreten am 1. August 2024, wobei die verschiedenen Bestimmungen schrittweise eingeführt werden. Einige Vorschriften, wie das Verbot bestimmter KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko, traten am 2. Februar 2025 in Kraft. Andere Abschnitte, darunter die Verpflichtungen für KI-Systeme mit hohem Risiko und die Vorschriften für Allzweck-KI-Modelle, haben spätere Anwendungsdaten, wobei die vollständige Anwendbarkeit für die meisten Teile bis zum 2. August 2026 erwartet wird.
Geltungsbereich: Alle Funkgeräte (mit bestimmten Ausnahmen)
Beschreibung: Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Funkanlagen
Status: Hauptsächliches Datum des Inkrafttretens: 13. Juni 2016. Die wesentlichen Cybersicherheitsanforderungen, die in Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben d, e und f aufgeführt sind, gelten jedoch seit dem 1. August 2025.
Geltungsbereich: Elektronische Identifizierungssysteme, europäische digitale Identitätsbörsen, Vertrauensdiensteanbieter
Beschreibung: Aktualisierung der eIDAS-Verordnung von 2014, um die Schaffung einer europäischen digitalen Identitätsbörse zu ermöglichen
Status: In Kraft getreten am 20. Mai 2024