NIS2: Sind Sie im Anwendungsbereich?
Das neue belgische Cybersicherheitsgesetz ist in Kraft getreten.
Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
Diese Websites sind nicht konform. Die Nichtkonformitäten und Ausnahmen sind unten aufgeführt.
Es wurde eine externe Prüfung der Barrierefreiheit durchgeführt. Diese Prüfung bestand aus einer vereinfachten Analyse. Den Bericht können Sie hier einsehen:
Gemäß der am 20. August 2025 vom FÖD BOSA durchgeführten vereinfachten Prüfung entsprechen bestimmte Teile der Website nicht oder nur teilweise den Barrierefreiheitskriterien.
Die wichtigsten festgestellten Nichtkonformitäten betreffen:
Das CCB plant, diese Punkte im Rahmen eines Plans zur kontinuierlichen Verbesserung schrittweise zu korrigieren, um eine bessere Konformität mit der Norm EN 301 549 (siehe 3.2.1) zu erreichen.
Um die Benutzererfahrung zu verbessern, wurde auf der Website ein Modal zur Konfiguration der Barrierefreiheit eingerichtet.
Über diese Schnittstelle können Besucher verschiedene Einstellungen anpassen, um die Lesbarkeit und Ergonomie zu verbessern, darunter:
Diese Optionen verbessern die Barrierefreiheit der Website, müssen jedoch vom Benutzer manuell im Hauptmenü der Website aktiviert werden.
Wenn bestimmte Inhalte nicht zugänglich sind, können Besucher sich an das Zentrum für Cybersicherheit Belgien wenden, um diese Informationen in einem alternativen oder an ihre Bedürfnisse angepassten Format zu erhalten.
Bei Fragen können sich Nutzer über webmasterCCB@ccb.belgium.be oder über das Kontaktformular auf https://ccb.belgium.be an uns wenden.
Bei Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit unserer Website/Anwendung können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Bei Fragen oder Anfragen zur Barrierefreiheit der Website können Sie sich an das Zentrum für Cybersicherheit Belgien (CCB) wenden:
Zentrum für Cybersicherheit Belgien (ZCB)
Rue de la Loi 18
1000 Brüssel
Das CCB verpflichtet sich, Anfragen zur Barrierefreiheit so schnell wie möglich zu bearbeiten und gegebenenfalls geeignete Lösungen vorzuschlagen.
Wenn die oben genannte Stelle nicht antwortet, können Sie sich an folgenden Ombudsmann wenden:
Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage bezüglich der Barrierefreiheit der Website erhalten, können Sie sich an den FÖD BOSA – Generaldirektion Digitale Transformation wenden:
FÖD BOSA – GD Digitale Transformation
Boulevard Simon Bolivar 30
1000 Brüssel
Wenn Sie mit der Antwort des SPF BOSA nicht zufrieden sind, können Sie sich als letztes Mittel an den föderalen Ombudsmann wenden:
https://www.federaalombudsman.be/
Wir planen, die Barrierefreiheit der Websites durch verschiedene Korrekturmaßnahmen zu verbessern:
Diese Maßnahmen werden uns der vollständigen Konformität mit der Norm EN 301 549 näher bringen und allen Nutzern ein besseres Erlebnis bieten.
Das Centre pour la Cybersécurité Belgique (CCB) ist sich der Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit voll bewusst und verpflichtet sich, die Benutzererfahrung kontinuierlich zu verbessern.
Obwohl noch einige Nichtkonformitäten bestehen, sind bereits Korrekturmaßnahmen im Gange und weitere sind geplant, um schrittweise eine vollständige Konformität mit der Norm EN 301 549 zu erreichen.
Wir sind weiterhin offen für Rückmeldungen von Nutzern, um mögliche Probleme mit der Barrierefreiheit zu identifizieren und so schnell wie möglich zu beheben.
Diese Erklärung wurde am 20.08.2025 erstellt.
Die letzte Überprüfung der Erklärung erfolgte am 05.09.2025.