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  • Mitgliedsstaaten in denen die Organisation Dienstleistungen erbringt
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Disclaimer

Mit diesem Tool können Sie feststellen, ob Ihre Organisation in den Anwendungsbereich des belgischen NIS2-Gesetzes fällt.

Durch die Nutzung dieses Tools erklären Sie sich damit einverstanden, dass:

  1. Die Ergebnisse rein indikativ sind und einer gründlichen Analyse durch die zuständigen Behörden nicht vorgreifen.
  2. Aus den Ergebnissen des Tools keinerlei Konsequenzen oder Rechtsansprüche abgeleitet werden können.
  3. Die Genauigkeit der Ergebnisse von den Informationen abhängt, die Sie in das Tool eingeben. Insbesondere müssen Sie die spezifischen Regeln der Empfehlung 2003/361/EG für die Berechnung der Mitarbeiterzahl, der finanziellen Beträge und der Bezugsjahre berücksichtigen.
    Konsultieren Sie die Gesetzestexte, die vom Tool bereitgestellten Informationen (in den Texten, aber auch in den Hinweisen) und die Experten in Ihrer Organisation.
  4. Das Ergebnis "Ihre Organisation fällt nicht in den Anwendungsbereich" nicht automatisch bedeutet, dass das NIS2-Gesetz nicht für Ihre Organisation gilt:
    • Wenn sich Ihre Organisation weiterentwickelt, entweder organisatorisch (Fusion oder Trennung) oder in Bezug auf die angebotenen Dienstleistungen, kann sich Ihr Status ändern. 
    • Wenn Sie Lieferant einer NIS2-Einrichtung sind, kann diese Ihrer Organisation im Rahmen ihrer Verpflichtungen zur Sicherheit der Lieferkette (zusätzliche) Sicherheitsmaßnahmen auferlegen.
  5. Nur die zuständigen Behörden können bestätigen, ob Ihre Organisation unter das NIS2-Gesetz fällt oder nicht.

Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen (Rechts-)Experten innerhalb Ihrer Organisation.